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  • · Nachricht · Der praktische Fall

    Gibt es beim vorläufigen Zahlungsverbot eine maximale Anzahl?

    | Der Gerichtsvollzieher stellt im Rahmen eines Gläubigerauftrags die Sinnhaftigkeit von fünf vorläufigen Zahlungsverboten infrage und appelliert an die Verhältnismäßigkeit der daraus resultierenden Kosten für den Schuldner. Ein Leser fragt: Gibt es eine maximale Anzahl von Zustellungsaufträgen, die einem Gerichtsvollzieher erteilt werden können? |

     

    „Jein“! Der BGH (VE 04, 93) hat im Rahmen eines PfÜB entschieden, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, wenn Gläubiger im PfÜB-Antrag bei Privatpersonen bis zu drei Banken eintragen. Bei gewerblichen Schuldnern hat der BGH hingegen keine Obergrenze genannt.

     

    Ein möglicher Rechtsmissbrauch ist hier also nicht auszuschließen. Grund: Läge bei späterer Pfändung bei allen fünf Banken eine rechtsmissbräuchliche Ausforschungspfändung vor, wären erst recht die fünf Vorpfändungen rechtsmissbräuchlich. Es muss daher dem Gerichtsvollzieher substanziiert dargelegt werden, dass die Vorpfändungen nicht der Ausforschung des schuldnerischen Vermögens dienen. Daher sind konkrete Anhaltspunkte für das Bestehen von Geschäftsbeziehungen zu fünf Kreditinstituten gegenüber dem Gerichtsvollzieher darzulegen.