· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Schuldner muss Hecke versetzen: So vollstrecken Sie Ihren Anspruch
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Folgender Fall erreichte die Redaktion: Der Schuldner ist aufgrund eines Urteils verpflichtet, eine Hecke zu versetzen, die er direkt an die Grenze zum Nachbarschaftsgrundstück des Gläubigers gepflanzt hat. Gleichwohl rührt er sich nicht. Wie muss der Gläubiger jetzt vorgehen? |
1. Vollstreckung richtet sich nach § 887 ZPO
Das Gericht hat den Schuldner dazu verurteilt, eine vertretbare Handlung vorzunehmen. Dies ist gegeben, wenn die vorzunehmende Handlung auch von einem Dritten, also ohne Mitwirkung des Schuldners erbracht werden kann.
2. Vorgehensweise des Gläubigers
Zunächst ist es ratsam, dem Schuldner vor einem formellen Vollstreckungsverfahren erneut ‒ am besten per Einschreiben/Rückschein ‒ eine Frist zur Vornahme seiner Pflicht zu setzen. Der Gläubiger sollte ihm darin die Zwangsvollstreckung androhen, falls der Schuldner dem nicht nachkommt.
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