· Fachbeitrag · Dienstleistungsverpflichtung
Keine Vollstreckbarkeit der Dienstleistungspflicht des Kindes
von Wolf Schulenburg, geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin
| FRAGE: Ein Leser richtete an die Redaktion die Frage, ob die Pflicht des Kindes vollstreckbar ist, nach § 1619 BGB seinen Eltern im Haushalt und Geschäft Dienste zu leisten. |
Antwort: Diese gesetzliche Regelung wird mittlerweile als problematisch angesehen. Denn sie entspricht nicht mehr dem gesellschaftlichen Leitbild der Familie. Dieses hat sich vom Gedanken eines familiären Herrschaftsverhältnisses abgewandt und ist heutzutage von der wechselseitigen Solidarität geprägt (vgl. § 1618a BGB).
So verlockend sich das aber für manchen Elternteil ggf. dennoch anhören mag, seinen „widerspenstigen Teenager“ zur Arbeit im Haushalt oder Familienbetrieb durch die Gerichte und Vollstreckungsorgane anhalten zu können: Nein, diese Pflicht ist nicht vollstreckbar.
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