22.02.2013 · Fachbeitrag · Drittschuldnerklage
Drittschuldner zur Herausgabe von Kontoauszügen verpflichtet
| Im Rahmen einer erfolgreichen Drittschuldnerklage ist der beklagte Drittschuldner verpflichtet, die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Kläger als Gläubiger herauszugeben (AG Wuppertal 28.11.12, 36 C 256/12, n.v.). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig