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  • 22.02.2013 · Fachbeitrag · Drittschuldnerklage

    Drittschuldner zur Herausgabe von Kontoauszügen verpflichtet

    | Im Rahmen einer erfolgreichen Drittschuldnerklage ist der beklagte Drittschuldner verpflichtet, die Kontoauszüge der letzten sechs Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Kläger als Gläubiger herauszugeben (AG Wuppertal 28.11.12, 36 C 256/12, n.v.). |