· Nachricht · Elektronischer Vollstreckungsauftrag
Keine pauschale Zurückweisung eines elektronischen Vollstreckungsauftrags mit digitaler Kopie eines VB
| Gemäß § 754a Abs. 1, § 829a Abs. 1 ZPO besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Vollstreckungsauftrags in dem Fall, dass ein Vollstreckungsbescheid (VB) vorliegt. Hierbei ist es dem Gläubiger möglich, den Vollstreckungsauftrag elektronisch ‒ ohne den Titel im Original ‒ einzureichen. Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu Verzögerungen, weil der Gerichtsvollzieher bzw. das Vollstreckungsgericht pauschale Zweifel an den Voraussetzungen äußern. Folge: Der Gläubiger muss ‒ umständlich per Post ‒ die Ausfertigung des VB übersenden bzw. die übrigen Vollstreckungsvoraussetzungen nachweisen. |
Dies sind die Voraussetzungen eines vereinfachten Vollstreckungsauftrags:
- Die sich aus dem VB ergebende fällige Geldforderung beträgt einschließlich titulierter Nebenforderungen und Kosten nicht mehr als 5.000 EUR, wobei Kosten der Zwangsvollstreckung bei der Berechnung der Forderungshöhe nur zu berücksichtigen sind, wenn sie allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrags sind.
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