· Fachbeitrag · Forderungspfändung
Pfändung des Anspruchs eines Landwirts auf „Ausgleichszahlung in benachteiligten Gebieten“
§ 851a Abs. 1 ZPO ist auf den Anspruch auf Auszahlung einer Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten nicht entsprechend anwendbar (BGH 24.5.12, VII ZB 80/10, Abruf-Nr. 122021). |
Sachverhalt
Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner, ein Landwirt, die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Sie hat einen PfÜB des AG erwirkt, der unter anderem Ansprüche des Schuldners an die Staatsoberkasse Bayern in L. als Drittschuldnerin auf „Ausgleichszahlung in benachteiligten Gebieten“ umfasst. Der Schuldner hat für das Jahr 2009 gegen die Drittschuldnerin einen solchen Anspruch in Höhe von über 1.800 EUR. Der Schuldner hat beantragt, den Beschluss des AG aufzuheben und Vollstreckungsschutz zu gewähren. Diesen Antrag hat das AG zurückgewiesen. Hiergegen hat der Schuldner sofortige Beschwerde erhoben. Diese hatte nur Erfolg, soweit - hier nicht mehr interessierende Ansprüche des Schuldners gegen die Drittschuldnerin aus bestimmten Förderprogrammen - gepfändet worden waren. Unter anderem soweit Ansprüche auf „Ausgleichszahlung in benachteiligten Gebieten“ gepfändet worden sind, hat die Beschwerde keinen Erfolg gehabt.
Mit der vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt der Schuldner den Antrag auf Aufhebung des PfÜB insoweit weiter. Der BGH wies die Rechtsbeschwerde als unbegründet zurück.
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