· Fachbeitrag · Forderungspfändung
So ist der Anspruch auf Haftentschädigung pfändbar
| Unter bestimmten Voraussetzungen können Schuldner Ansprüche auf Haftentschädigung geltend machen. Der folgende Beitrag zeigt, wie Gläubiger auf einen solchen Anspruch zugreifen können. |
1. Voraussetzungen des Haftentschädigungsanspruchs
Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) regelt Haftentschädigungsansprüche für eine verbüßte Freiheitsstrafe, wenn die Verurteilung fortfällt oder gemildert wird. Im Fall der Untersuchungshaft besteht ein Anspruch, soweit der Betroffene freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt (vgl. §§ 1, 2 StrEG).
Zudem können Unterhaltsberechtigte, denen der Betroffene kraft Gesetzes unterhaltspflichtig war, entschädigt werden, soweit ihnen durch die Strafverfolgungsmaßnahme der Unterhalt entzogen wurde (§ 11 Abs. 1 StrEG).
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