· Fachbeitrag · Forderungspfändung
So können Sie Schmerzensgeldansprüche pfänden
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld pfändbar ist. Die Antwort ist einfach: Ja. Aber um hiervon auch das Vollstreckungsorgan zu überzeugen, müssen Sie so vorgehen, wie es der folgende Beitrag beschreibt. |
1. Schmerzensgeld als einmaliger Anspruch
Grundsätzlich ist eine Forderung der Pfändung nur insoweit unterworfen, als sie auch übertragbar, also abtretbar ist (vgl. § 851 Abs. 1 ZPO, § 400 BGB). Sie ist nicht übertragbar, wenn sie an einen anderen als den ursprünglichen Gläubiger nicht geleistet werden kann, ohne dass ihr Inhalt verändert wird. Dies ist anzunehmen, wenn
- die Leistung auf höchstpersönlichen Ansprüchen des Berechtigten beruht, die nur er selbst erheben kann,
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