Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Forderungspfändung

    So pfänden Sie Ansprüche auf Umsatzsteuer

    | Ist der Schuldner umsatzsteuerpflichtig, können ihm gegenüber dem Finanzamt Ansprüche auf Rückerstattung der Umsatzsteuer zustehen. Doch wie werden diese Ansprüche mittels des amtlichen PfÜB-Formulars gepfändet? |

     

    Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 AO). Die Umsatzsteuerschuld entsteht nach § 13 Abs. 1 UStG u. a. mit Ablauf des Voranmeldezeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt bzw. Entgelte vereinnahmt worden sind. Nach § 18 Abs. 1 UStG ist die Steuer bis zum zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums fällig. Drittschuldner ist das Finanzamt. Anzukreuzen ist jedoch nicht „Anspruch C (an Finanzamt)“, sondern „Anspruch G“.

     

    • Anspruch G

    (Hinweis: betrifft Anspruch an weitere Drittschuldner, bzw. schon aufgeführte Drittschuldner, soweit Platz unzureichend)

    •  

    auf Auszahlung des Überschusses, der sich bei der Abrechnung der auf die Umsatzsteuer entfallenden Abzüge, insbesondere der Vorsteuer und von Überzahlungen aufgrund von Umsatzsteuervoranmeldungen für das Jahr ... und frühere Jahre, sowie die Monate ... ergibt (Umsatzsteuererstattungsanspruch)

     

    Weiterführender Hinweis

    • Den Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer richtig pfänden, VE 04, 197
    Quelle: Ausgabe 11 / 2017 | Seite 184 | ID 44902434