· Fachbeitrag · Forderungspfändung
So pfänden Sie den Anspruch eines Zeugen auf Entschädigung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Wer bei Gericht als Zeuge aussagt, hat für die damit versehenen finanziellen Belastungen einen Anspruch auf Entschädigung. Um diese auszugleichen, gibt das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (BGBl. I 718, 776) ihm einen Anspruch auf Erstattung mit der Anreise verbundener Aufwendungen. Auch dieser Anspruch ist pfändbar. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen. |
1. Eckpunkte der Zeugenentschädigungsansprüche
Um Ansprüche aus dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz richtig pfänden zu können, müssen Sie dessen wichtigste Regelungen kennen. Diese fasst die folgende Checkliste zusammen:
Checkliste / Die wichtigsten Zeugenentschädigungsansprüche |
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