· Nachricht · Gefangenengelder
Strafgefangenenvergütung: Pfändungen werden attraktiver
| Hat der Gesetzgeber ein Resozialisierungskonzept festgeschrieben und entschieden, welchen Zwecken die Gefangenenarbeit und deren Vergütung dienen sollen, müssen Ausgestaltung und Höhe der Vergütung so bemessen sein, dass die in dem Konzept festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen (BVerfG 20.6.23, 2 BvR 166/16, Abruf-Nr. 236090 ). |
Die Entscheidung dürfte dazu führen, dass sich die Vergütungsansprüche von Gefangenen spätestens ab dem 1.7.25 deutlich erhöhen werden. Insofern dürften Pfändungsmaßnahmen im Hinblick auf solche Vergütungsansprüche für Gläubiger deutlich attraktiver werden.
Es ist zwischen drei verschiedenen Arten von Geldern der Gefangenen zu unterscheiden:
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