· Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung
Gerichtsvollzieher findet Bargeld: Wie viel darf er pfänden?
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Mitunter kommt es bei der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher vor, dass dieser beim Schuldner Bargeld findet. Der folgende Beitrag zeigt, in welcher Höhe der Gerichtsvollzieher das beschlagnahmte Bargeld an den Gläubiger abführen darf. |
1. Pfändungsschutzvorschriften sind zu beachten
Im Rahmen der Vollstreckung muss der Gerichtsvollzieher die Pfändungsschutzregelungen des § 811 Abs. 1 ZPO von Amts wegen beachten. Sie dienen dem Schutz des Schuldners vor einer Kahlpfändung (BGH VE 05, 78) aus sozialen Gründen und damit dem öffentlichen Interesse (BGH NJW 98, 1058; BFH JurBüro 13, 103) und beschränken die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen mithilfe staatlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Findet der Gerichtsvollzieher Bargeld beim Schuldner vor, muss er insbesondere § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO beachten:
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(1) Nicht der Pfändung unterliegen … 3. Bargeld
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