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  • · Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung

    Gleichzeitige Duldungs- und Zahlungsvollstreckung: Amtliches Formular ist zu benutzen

    | Ist der Gläubiger im Besitz eines Titels, wonach der Schuldner den Zutritt zu den Versorgungseinrichtungen sowie den Stopp der Stromversorgung dulden muss und daneben noch eine Geldforderung tituliert ist, fragt es sich, ob und wie diese Ansprüche zu vollstrecken sind. Kann er hierfür das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden? Wenn ja, wie bzw. wo muss er die Duldungsvollstreckung eintragen? Der folgende Beitrag klärt auf. |

     

    1. Duldungsvollstreckung soll allein vollstreckt werden

    Will der Gläubiger ausschließlich nur den Duldungsanspruch (Zutritt zur Einstellung der Stromversorgung) vollstrecken, kann er dies ohne das amtliche Formular formlos gegenüber dem Gerichtsvollzieher beantragen.

     

    2. Kombiantrag: Duldungs- und Forderungsvollstreckung

    Will er hingegen gleichzeitig den Duldungs- und Zahlungsanspruch vollstrecken, muss der Gläubiger das amtliche Gerichtsvollzieherformular nach der Anlage zu § 1 GVFV verwenden. Im Modul O ist dann der entsprechende ZV-Auftrag wegen der Duldung zu formulieren und im Modul P entsprechend weitere Hinweise bzgl. eines etwaigen Widerstands des Schuldners zu geben.