· Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung
Gleichzeitige Duldungs- und Zahlungsvollstreckung: Amtliches Formular ist zu benutzen
| Ist der Gläubiger im Besitz eines Titels, wonach der Schuldner den Zutritt zu den Versorgungseinrichtungen sowie den Stopp der Stromversorgung dulden muss und daneben noch eine Geldforderung tituliert ist, fragt es sich, ob und wie diese Ansprüche zu vollstrecken sind. Kann er hierfür das amtliche Gerichtsvollzieherformular verwenden? Wenn ja, wie bzw. wo muss er die Duldungsvollstreckung eintragen? Der folgende Beitrag klärt auf. |
1. Duldungsvollstreckung soll allein vollstreckt werden
Will der Gläubiger ausschließlich nur den Duldungsanspruch (Zutritt zur Einstellung der Stromversorgung) vollstrecken, kann er dies ohne das amtliche Formular formlos gegenüber dem Gerichtsvollzieher beantragen.
2. Kombiantrag: Duldungs- und Forderungsvollstreckung
Will er hingegen gleichzeitig den Duldungs- und Zahlungsanspruch vollstrecken, muss der Gläubiger das amtliche Gerichtsvollzieherformular nach der Anlage zu § 1 GVFV verwenden. Im Modul O ist dann der entsprechende ZV-Auftrag wegen der Duldung zu formulieren und im Modul P entsprechend weitere Hinweise bzgl. eines etwaigen Widerstands des Schuldners zu geben.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig