· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
Vollstreckung der Wegnahme des Stromzählers
| Regelmäßig erwirken Energieversorger ein (Versäumnis-)Urteil gegen den Schuldner, wonach dieser verurteilt wird, „einem mit einem Ausweis versehenen Mitarbeiter oder Beauftragten des Netzbetreibers Zutritt zur Stromabnahmestelle in der Verbrauchsstelle ... straße in … zu gewähren und die Sperrung der Abnahmestelle durch Wegnahme des Stromzählers mit der Nummer … zu dulden“. Oft scheitert die Vollstreckung aber daran, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, sich sämtliche Stromzähler im Keller befinden, der Schuldner keinen Schlüssel hierzu besitzt und weder Mitgewahrsam am Raum noch Zutritt dazu hat. Was nun? |
Relevanz der Entscheidung
Der BGH hat in seinem Beschluss vom 17.6.21 (I ZB 68/20; Abruf-Nr. 224051) diesen Fall entschieden und folgende Leitsätze aufgestellt:
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