11.04.2017 · Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung
Schuldner ändert Namen? Titel muss nicht berichtigt werden!
| Immer wieder stellen Gerichtsvollzieher die Vollstreckung ein und fordern, den Titel berichtigen zu lassen, weil der Schuldner nun geheiratet habe. Sie fügen eine Meldeauskunft bei, aus der dies hervorgeht. Was nun? |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig