· Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung
Verhaftung des Schuldners aufgrund Globalvollstreckungsauftrags des Gläubigers
| Soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner verhaften, gibt es oft Schwierigkeiten. Das LG Karlsruhe hat sich nun mit einem typischen Problem befasst. |
Relevanz für die Praxis
Oft beauftragen Gläubiger den Gerichtsvollzieher wie folgt:
| |
G | Abnahme der Vermögensauskunft (bitte Hinweise in der Anlage 2 des Formulars beachten) |
G 1 | ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch) |
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