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  • · Fachbeitrag · Gerichtsvollziehervollstreckung

    Verhaftung des Schuldners aufgrund Globalvollstreckungsauftrags des Gläubigers

    | Soll der Gerichtsvollzieher den Schuldner verhaften, gibt es oft Schwierigkeiten. Das LG Karlsruhe hat sich nun mit einem typischen Problem befasst. |

     

    Relevanz für die Praxis

    Oft beauftragen Gläubiger den Gerichtsvollzieher wie folgt:

     

    • Modul G
    G

    Abnahme der Vermögensauskunft

    (bitte Hinweise in der Anlage 2 des Formulars beachten)

    G 1

    ☒ nach den §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Pfändungsversuch)