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  • 07.12.2021 · Fachbeitrag · Geringfügige Forderungen

    Kein vereinfachter Vollstreckungsantrag bei Inkassodienstleister nach § 829a ZPO möglich

    | Die Vollstreckung geringfügiger Forderungen aus Vollstreckungsbescheiden bis zu einem Betrag von 5.000 EUR mittels vereinfachter Anträge auf Erlass eines PfÜB nach § 829a ZPO spielt in der Praxis eine große Rolle. Vor allem registrierte Inkassodienstleister nutzen diese Möglichkeit häufig im Auftrag ihrer Gläubiger. Der BGH hat solchen Anträgen von Inkassodienstleistern jetzt allerdings einen „Strich durch die Rechnung“ gemacht (29.9.21, VII ZB 25/20, Abruf-Nr. 225642 ). |