· Fachbeitrag · Gläubigertaktik
Bitte um Ratenzahlungsvereinbarung kein Indiz für Zahlungsunfähigkeit
| Die Bitte des Schuldners auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, wenn sie sich im Rahmen der Gepflogenheiten des Geschäftsverkehrs hält, als solche kein Indiz für eine Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Das hat der BGH jetzt entschieden ( 16.4.15, IX ZR 6/14, Abruf-Nr. 176459 , im Anschluss an die ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH ZIP 14, 1887). |
Die Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf das Verhalten eines Gläubigers im Rahmen der Einzelvollstreckung. In der nächsten Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“ werden wir hierauf zurückkommen.
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