· Fachbeitrag · Gläubigertaktik
Wenn der Schuldner mit EC-Karte bezahlt ...
| Häufig sind Schuldner ehemalige Kunden oder Mandanten des Gläubigers. Haben sie hierbei mit ihrer EC-Karte bezahlt, ist dies ein erfolgversprechender Ansatz, zu vollstrecken. Das weiß unsere Leserin, Jutta Hurt, aus eigener Erfahrung zu berichten. |
Denn zahlt der Schuldner mit EC-Karte, gibt es einen „Händlerbeleg“. Hierauf ist u. a. eine üblicherweise 19-stellige PAN angegeben. Aus dieser PAN lässt sich das Geldinstitut entnehmen, das die Karte ausgegeben hat.
PRAXISHINWEIS | Wichtig sind zunächst die Ziffern 4 bis 8. Lautet die PAN z. B. XXX24600XXXXXXXXXXX, geben Sie diese wie folgt in die Google-Suche ein: „PAN 24600“. So erfahren Sie, dass es sich hier um die Commerzbank Stuttgart handelt. Die auf die Ziffern 4 bis 8 folgenden, meist 10 Ziffern, stellen die Kontonummer dar. Die letzte Ziffer ist dann eine Prüfziffer. Über die Website vollstreckungstipps.de unserer Leserin können Sie die zustellfähige Adresse einiger Banken ermitteln. |
Unsere Leserin konnte erst kürzlich über diesen Weg eine Drittschuldnererklärung erhalten, wonach ein siebenstelliger (!) Betrag auf dem Konto des Schuldners lag. Er wird nun an den Gläubiger ausbezahlt.