06.02.2018 · Fachbeitrag · Herausgabe
Gerichtsvollzieher kann Sachverständigen auf Kosten des Schuldners beauftragen
| Es kommt immer wieder vor, dass bei der Herausgabevollstreckung verschiedenartiger Gegenstände diese für den Gerichtsvollzieher nicht hinreichend bestimmt bezeichnet sind. Er kann sie dann nicht identifizieren. Gerade bei in EDV-mäßiger Form vorhandenen Unterlagen bereitet dies Schwierigkeiten. Der BGH hat nun in einem solchen Fall Klartext gesprochen. |
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