23.05.2024 · Fachbeitrag · Herausgabevollstreckung
Ladung zur EV erst nach Nichtauffinden des Gegenstands
| FRAGE: Ich vollstrecke die Herausgabe eines Schlüssels. Der Gerichtsvollzieher war bereits mehrfach an der Adresse des Schuldners, hat ihn dort aber nie angetroffen. Der Schuldner teilte dem Gerichtsvollzieher aber mit, dass er die Schlüssel in seinem Büro vorbeibringen wollte. Das hat er aber nicht getan. Kann ich den Schuldner nun zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Gerichtsvollzieher laden lassen? |
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