· Fachbeitrag · Immobiliarvollstreckung
Antragsrecht auf Wiederversteigerung auch für nicht vertretungsberechtigte Gesellschafter einer GbR
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Anlässlich von Teilungsversteigerungen bei BGB-Gesellschaften wenden einzelne Gesellschafter häufig gezielt Taktiken zulasten der übrigen Gesellschafter an. Der BGH hat durch Beschluss vom 8.7.21 (V ZB 94/20, Abruf-Nr. 224674 ) einem solchen Treiben ein Ende gesetzt. |
Sachverhalt
Im Streitfall war eine GbR Alleineigentümerin eines Grundstücks. Die Beteiligten 1 bis 3 waren Gesellschafter der GbR. In einem Teilungsversteigerungsverfahren erhielt die Beteiligte zu 1 den Zuschlag zu einem Bargebot von 851.000 EUR. Sie zahlte daraufhin nur 34.000 EUR.
Deshalb ließ das Vollstreckungsgericht hinsichtlich der Restforderung an dem Grundstück eine Sicherungshypothek der GbR eintragen. Die Beteiligte zu 1 wurde als neue Eigentümerin eingetragen. Nach dem Scheitern von Einigungsversuchen luden die Beteiligten zu 2 und 3 zu einer Gesellschafterversammlung der GbR, zu der die Beteiligte zu 1 nicht erschien. Die Beteiligten zu 2 und zu 3 beschlossen die Auflösung der Gesellschaft, eine Auseinandersetzungsbilanz sowie die Aufteilung der Forderung der GbR gegen die Beteiligte zu 1.
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