· Fachbeitrag · Inkasso
Schuldner unpfändbar: Einfach weiter vollstrecken? Ja, aber ...
| Verletzt das Inkassounternehmen seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber, wenn es einfach weiter vollstreckt, obwohl der Schuldner unpfändbar ist? Nein, sagt das AG Landshut (19.5.15, 1 C 1946/14). Es muss den Auftraggeber allerdings zuvor informieren und es ihm ermöglichen, den Auftrag zu beenden, bevor weitere Vollstreckungskosten entstehen. |
Der Schuldner hatte die eidesstattliche Versicherung abgegeben und bezog ALG II. Das Inkassounternehmen hatte den Gläubiger hierüber informiert, dieser reagierte aber nicht. Daher durfte das Inkassounternehmen davon ausgehen, dass der Auftrag unverändert gilt und weiter vollstrecken. An welchem Punkt ein Gläubiger einen Auftrag abbricht, wenn er hinsichtlich Realisierungschancen und Kostenrisiko abwägen muss, hänge stark von seiner persönlichen Einstellung ab, so das AG.