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  • · Nachricht · Insolvenz

    Sofortige Beschwerde eines Gesellschafters der Schuldnerin

    | Macht ein Gesellschafter der Schuldnerin glaubhaft, durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt zu werden als ohne ihn, ist seine sofortige Beschwerde zulässig ( 17.7.14, IX ZB 13/14, Abruf-Nr. 142319 ). |

     

    Das gilt, auch wenn er im Rahmen der Planbestätigung keinen Antrag auf Minderheitenschutz gestellt hat.

    Quelle: ID 42910259