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  • · Nachricht · Kontenpfändung

    Neobanken: Parkt Ihr Schuldner etwa Geld bei „Revolut“?

    | Wir berichteten bereits, wie Gläubiger gezielt Konten pfänden, die Schuldner bei sog. Neobanken führen. Viele Menschen wechseln zu den digital oft gut aufgestellten Dienstleistern. Die Neobank „Revolut“ verzeichnet starke Kundenzuwächse. Da sie eine deutsche Niederlassung hat, kann der Gerichtsvollzieher dortige Konten leicht ermitteln. |

     

    Der Siegeszug vieler Neobanken ist in der Finanzpresse immer häufiger ein Thema. Zu dem „schillernden Trüppchen“ gehört auch die litauische Neobank „Revolut“ (revolut.com/de-DE/), die in Deutschland bereits mehr als zwei Mio. Kunden hat (Stand: Dezember 2024). Sie lockt mit Zinsangeboten, Kreditkarten und vielen Dienstleistungen.

     

    Für Gläubiger lohnt es sich immer mehr, den Gerichtsvollzieher bei der Abnahme der Vermögensauskunft gezielt nach Geschäftsverbindungen oder Accounts bei (weiteren) Kreditinstituten und Neobanken zu fragen. „Revolut“ unterhält eine deutsche Niederlassung und hat 2024 begonnen, Kunden eine deutsche IBAN zu geben. Damit erfährt der Gerichtsvollzieher bei einem Datenabruf nach § 802 l ZPO auch, wenn der Schuldner dort Konten unterhält (VE 24, 200).