· Fachbeitrag · Mietkaution
Das müssen Sie bei Mietgemeinschaften beachten
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Werden Ansprüche auf Mietkaution gepfändet, kann es zu Problemen kommen, wenn mehrere Parteien Mieter sind, aber nur einer von ihnen Schuldner ist. Der folgende Beitrag zeigt, was Sie hier beachten müssen. |
1. Mietkaution steht allen Mietern gemeinsam zu
Sind mehrere Personen Mieter, kann die Rückgabe der Mietsicherheit nur von allen gemeinsam gefordert werden. Dies gilt auch, wenn die Sicherheit von einem Mieter gegeben worden ist. Eine solche Zahlung stellt nämlich eine Leistung aller Mieter zur Erfüllung der Sicherheitsabrede dar (KG MK 12, 73).
2. So wird gepfändet
Problemlos ist die Pfändung bzw. die Rückzahlung, wenn der Gläubiger aufgrund eines einheitlichen Titels gegen alle Schuldner als Mieter vollstreckt. Ist aber von mehreren forderungsberechtigten Mietern nur einer Vollstreckungsschuldner, muss der Gläubiger auf die Rechte seines Schuldners gegen die Gemeinschaft zugreifen (Stöber, Forderungspfändung, 16. Aufl., Rn. 64). Drittschuldner sind die anderen nicht schuldnerischen Mieter.
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