· Fachbeitrag · Musterformulierungen
So vollstrecken Sie den Anspruch auf Pfandfreigabe
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil folgenden Inhalts: „Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der B-Sparkasse die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären“. Es stellt sich nun die Frage, wie ein solcher Anspruch vollstreckt wird, wenn der Schuldner der Verpflichtung nicht nachkommt. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen. |
1. Unvertretbare Handlung
Der o. g. Anspruch betrifft eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird. Es werden Zwangsgeld oder Zwangshaft verhängt.
Eine solche Handlung ist immer gegeben, wenn diese nur höchstpersönlich vom Schuldner oder mit dessen höchstpersönlicher Mitwirkung erbracht werden kann, also allein von seinem Willen abhängt. Würde sie stattdessen vom Gläubiger oder einem Dritten vorgenommen, ändert sich aus Sicht des Gläubigers der wirtschaftliche Erfolg und der Charakter der Handlung. Der Schuldner kann sich daher bei der Vornahme der Handlung nicht vertreten lassen, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers hiervon berührt wird.
2. So stellen Sie die Anträge richtig
Musterformulierung / Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung |
An das AG/LG/OLG ...
In der Zwangsvollstreckungssache
des ... - Gläubigers und Antragstellers -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
den ... - Schuldner und Antragsgegner -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
Az. ...
überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ... vom ..., Az. ..., nebst Zustellbescheinigung. |
Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich,
Begründung Das ... gericht hat den Schuldner am ..., Az. ..., rechtskräftig verurteilt, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung gemäß § 888 ZPO.
Der Unterzeichner hat den Schuldner mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.
Beweis: Schreiben vom ... in beglaubigter Abschrift als Anlage
Der Schuldner hat die Aufforderung sowie die außergerichtliche Androhung der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen. Somit ist die Festsetzung eines Zwangsgelds bis zu 25.000 EUR, ersatzweise Zwangshaft, erforderlich.
Nur aus anwaltlicher Fürsorge gegenüber dem Gläubiger und seinem Interesse an einer beschleunigten Zwangsvollstreckung wird darauf hingewiesen, dass eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel nach § 888 Abs. 2 ZPO weder geboten noch zulässig ist. Folge: Das erkennende Gericht kann das für angemessen erachtete Zwangsmittel unmittelbar festsetzen.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden. Es wird weiterhin gebeten, dem Unterzeichner die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO versehene vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.
Rechtsanwalt |
Musterformulierung / Antrag auf Haftfestsetzung nach § 888 ZPO |
An das AG/LG/OLG ...
In der Zwangsvollstreckungssache
des ... - Gläubigers und Antragstellers -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
den ... - Schuldner und Antragsgegner -
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... |
überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ... vom ..., Az. ..., nebst Zustellbescheinigung.
Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich, gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren ... niedergelegten Verpflichtung, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto Nr… zugunsten des Klägers zu erklären, eine Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen.
Begründung Das ... gericht hat den Schuldner am ..., Az. ..., rechtskräftig verurteilt, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung gemäß § 888 ZPO.
Der Unterzeichner hat den Schuldner mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.
Beweis: Schreiben vom ... in beglaubigter Abschrift als Anlage
Der Schuldner hat die Aufforderung des Gläubigers unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen.
Das zuständige Gericht hat durch Beschluss vom ... gegen den Schuldner ein Zwangsgeld in Höhe von ... EUR festgesetzt. Nachdem dieses Zwangsgeld beim Schuldner durch
( ) den zuständigen Gerichtsvollzieher ( ) das zuständige Vollstreckungsgericht
beigetriebenen wurde, hat der Schuldner dennoch seine titulierte Verpflichtung nicht erfüllt.
Beweis ( ) Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers ... vom ..., Az. ... ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ...
Aus diesem Grund ist nun gegen den Schuldner die Zwangshaft festzusetzen.
Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden und dem Unterzeichner die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO versehene vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.
Rechtsanwalt |
Weiterführender Hinweis
- WEG: Erstellung einer Jahresabrechnung - Zwangsgeldfestsetzung und Haftfestsetzung, VE 16, 191