Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Musterformulierungen

    So vollstrecken Sie den Anspruch auf Pfandfreigabe

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil folgenden Inhalts: „Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der B-Sparkasse die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären“. Es stellt sich nun die Frage, wie ein solcher Anspruch vollstreckt wird, wenn der Schuldner der Verpflichtung nicht nachkommt. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen. |

    1. Unvertretbare Handlung

    Der o. g. Anspruch betrifft eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 ZPO vollstreckt wird. Es werden Zwangsgeld oder Zwangshaft verhängt.

     

    Eine solche Handlung ist immer gegeben, wenn diese nur höchstpersönlich vom Schuldner oder mit dessen höchstpersönlicher Mitwirkung erbracht werden kann, also allein von seinem Willen abhängt. Würde sie stattdessen vom Gläubiger oder einem Dritten vorgenommen, ändert sich aus Sicht des Gläubigers der wirtschaftliche Erfolg und der Charakter der Handlung. Der Schuldner kann sich daher bei der Vornahme der Handlung nicht vertreten lassen, ohne dass das Erfüllungsinteresse des Gläubigers hiervon berührt wird.

    2. So stellen Sie die Anträge richtig

     

    Musterformulierung / Antrag auf Zwangsgeldfestsetzung

    An das AG/LG/OLG ...

     

    In der Zwangsvollstreckungssache

     

    des ... - Gläubigers und Antragstellers -

     

    Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

     

    gegen

     

    den ... - Schuldner und Antragsgegner -

     

    Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

     

    Az. ...

     

    überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ... vom ..., Az. ..., nebst Zustellbescheinigung.

    Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich,

     

    • gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren ... niedergelegten Pflicht, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto Nr… zugunsten des Klägers zu erklären, ein Zwangsgeld bis zu 25.000 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen.

     

    Begründung

    Das ... gericht hat den Schuldner am ..., Az. ..., rechtskräftig verurteilt, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung gemäß § 888 ZPO.

     

    Der Unterzeichner hat den Schuldner mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.

     

    Beweis: Schreiben vom ... in beglaubigter Abschrift als Anlage

     

    Der Schuldner hat die Aufforderung sowie die außergerichtliche Androhung der Zwangsvollstreckung durch den Gläubiger unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen. Somit ist die Festsetzung eines Zwangsgelds bis zu 25.000 EUR, ersatzweise Zwangshaft, erforderlich.

     

    Nur aus anwaltlicher Fürsorge gegenüber dem Gläubiger und seinem Interesse an einer beschleunigten Zwangsvollstreckung wird darauf hingewiesen, dass eine gerichtliche Androhung der Zwangsmittel nach § 888 Abs. 2 ZPO weder geboten noch zulässig ist. Folge: Das erkennende Gericht kann das für angemessen erachtete Zwangsmittel unmittelbar festsetzen.

     

    Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden. Es wird weiterhin gebeten, dem Unterzeichner die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO versehene vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.

     

    Rechtsanwalt

     

    Musterformulierung / Antrag auf Haftfestsetzung nach § 888 ZPO

    An das AG/LG/OLG ...

     

    In der Zwangsvollstreckungssache

     

    des ... - Gläubigers und Antragstellers -

     

    Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

     

    gegen

     

    den ... - Schuldner und Antragsgegner -

     

    Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...

    überreiche ich namens und in Vollmacht des Gläubigers die vollstreckbare Ausfertigung des ... vom ..., Az. ..., nebst Zustellbescheinigung.

     

    Namens und in Vollmacht des Gläubigers beantrage ich, gegen den Schuldner zur Erzwingung der im vollstreckbaren ... niedergelegten Verpflichtung, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto Nr… zugunsten des Klägers zu erklären, eine Zwangshaft von bis zu sechs Monaten festzusetzen.

     

    Begründung

    Das ... gericht hat den Schuldner am ..., Az. ..., rechtskräftig verurteilt, die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären. Bei dieser Verpflichtung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung gemäß § 888 ZPO.

     

    Der Unterzeichner hat den Schuldner mit Schreiben vom ... unter Fristsetzung zum ... aufgefordert, seiner Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen.

     

    Beweis: Schreiben vom ... in beglaubigter Abschrift als Anlage

     

    Der Schuldner hat die Aufforderung des Gläubigers unbeachtet gelassen und ist seiner Verpflichtung bis heute nicht nachgekommen.

     

    Das zuständige Gericht hat durch Beschluss vom ... gegen den Schuldner ein Zwangsgeld in Höhe von ... EUR festgesetzt. Nachdem dieses Zwangsgeld beim Schuldner durch

     

    ( ) den zuständigen Gerichtsvollzieher

    ( ) das zuständige Vollstreckungsgericht

     

    beigetriebenen wurde, hat der Schuldner dennoch seine titulierte Verpflichtung nicht erfüllt.

     

    Beweis

    ( ) Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers ... vom ..., Az. ...

    ( ) Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts ... vom ..., Az. ...

     

    Aus diesem Grund ist nun gegen den Schuldner die Zwangshaft festzusetzen.

     

    Es wird gebeten, antragsgemäß zu entscheiden und dem Unterzeichner die mit der Vollstreckungsklausel nach § 724 ZPO versehene vollstreckbare Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses sowie die Zustellbescheinigung zu übersenden. Gleichzeitig wird um Rückgabe der in der Anlage ebenfalls beigefügten Vollstreckungsunterlagen gebeten.

     

    Rechtsanwalt

     

    Weiterführender Hinweis

    • WEG: Erstellung einer Jahresabrechnung - Zwangsgeldfestsetzung und Haftfestsetzung, VE 16, 191
    Quelle: Ausgabe 05 / 2017 | Seite 79 | ID 44595418