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  • · Fachbeitrag · Neue verbindliche Formulare

    Vorsicht bei der Vollstreckung aus mehreren Titeln

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Halten sich Gläubiger nicht penibel an die Vorgaben der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), kann es ein „böses Erwachen“ geben, wie der folgende Fall anschaulich zeigt. |

     

    Der Gläubiger vollstreckt aus insgesamt drei Vollstreckungstiteln und reicht in seinem Beschlussentwurf der Anlage 5 Folgendes ein:

     

     

    Hinsichtlich des dritten Titels wird Folgendes eingereicht: