· Fachbeitrag · Neue verbindliche Formulare
Vorsicht bei der Vollstreckung aus mehreren Titeln
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Halten sich Gläubiger nicht penibel an die Vorgaben der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), kann es ein „böses Erwachen“ geben, wie der folgende Fall anschaulich zeigt. |
Der Gläubiger vollstreckt aus insgesamt drei Vollstreckungstiteln und reicht in seinem Beschlussentwurf der Anlage 5 Folgendes ein:
Hinsichtlich des dritten Titels wird Folgendes eingereicht:
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