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  • · Nachricht · Online-Seminar

    So rechnen Sie die Terminsgebühr vollständig und richtig ab

    | Bei der Abrechnung von Terminsgebühr treten immer wieder Probleme auf, die den Anwalt Zeit und Geld kosten. So besteht zum einen der Irrtum, dass die Terminsgebühr im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung anfallen kann. Zum anderen wird häufig übersehen, dass sie im gerichtlichen Verfahren schon durch Besprechungen entstehen kann. Weitere erhebliche Probleme ergeben sich bei den sog. fiktiven Terminsgebühren. Gebührenrechts-Experte Rechtsanwalt Norbert Schneider zeigt Ihnen im Online-Seminar RVG professionell am 27.4.17, wie Sie dafür sorgen, dass Sie die Terminsgebühr richtig und vollständig abrechnen und alle Anrechnungsfälle beherrschen. So verschenken Sie nichts! |

     

    Das sind die Themen am 27.4.17:

     

    • Voraussetzung der Terminsgebühr: unbedingter gerichtlicher Auftrag
    • einzelne Varianten der Terminsgebühr
    • gerichtlicher Termin
    • Sachverständigentermin
    • Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens
    • Entscheidung im schriftlichen Verfahren
    • schriftlicher Vergleich
    • Anerkenntnis
    • Gerichtsbescheid
    • Abrechnung der Terminsgebühr bei Mehrwertvergleichen

     

    Einzelheiten finden Sie unter http://www.seminare.iww.de/recht/rvg-professionell.

    Quelle: ID 44593527