· Fachbeitrag · P-Konto
BGH zur Erhöhung des Pfändungsfreibetrags bei P-Konto
| Gepfändetes Guthaben auf einem P-Konto, das erst nach Ablauf des auf den Zahlungseingang folgenden Kalendermonats an den Gläubiger geleistet werden darf, kann, soweit der Schuldner hierüber in diesem Kalendermonat nicht verfügt und dabei seinen Pfändungsfreibetrag nicht ausschöpft, in den übernächsten Monat nach dem Zahlungseingang übertragen werden und erhöht dort den Pfändungsfreibetrag ( BGH 4.12.14, IX ZR 115/14 ). |
Wir werden in der nächsten Ausgabe von „Vollstreckung effektiv“ ausführlich über diese wichtige Entscheidung berichten.
Quelle: Ausgabe 02 / 2015 | Seite 20 | ID 43151396