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  • 08.10.2019 · Fachbeitrag · P-Konto

    Nochmals: Fehlüberweisungen sind pfändbar

    | Versehentliche Fehlüberweisungen auf das P-Konto eines Schuldners sind pfändbar, soweit der jeweilige monatliche Freibetrag überschritten wird (VE 19, 147). Das LG Koblenz hat sich dieser Auffassung nun angeschlossen (16.8.19, 2 T 480/19, Abruf-Nr. 211380 ). |