04.08.2020 · Fachbeitrag · P-Konto
Nochmals: Schuldner macht Zweckgebundenheit nicht glaubhaft – Corona-Soforthilfe pfändbar
| In VE 20, 135, haben wir darüber berichtet, dass das AG Koblenz die Pfändbarkeit der auf einem P-Konto des Schuldners gutgeschriebenen Corona-Soforthilfe bejaht hat, da der Schuldner die Zweckgebundenheit der Zahlungen nicht glaubhaft gemacht hatte. Das LG Koblenz hat diese Auffassung jetzt bestätigt (3.6.20, 2 T 357/20, Abruf-Nr. 216971 ). |
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