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  • · Fachbeitrag · Pfändung

    Keine Erinnerung bei Vollstreckung trotz vollstreckungsbeschränkender Vereinbarung

    | Durch Beschluss vom 18.5.17 (VII ZB 38/16, Abruf-Nr. 194744 ) hat der BGH entschieden: Ein Schuldner kann nicht mittels Vollstreckungserinnerung (§ 766 Abs. 1 ZPO) erreichen, dass die Vollstreckung aufgehoben wird, indem er sich auf eine vollstreckungsbeschränkende Vereinbarung beruft, mit der die Vollstreckung in den gepfändeten Gegenstand ausgeschlossen wird. |

     

    Insoweit stellt die Vollstreckungsabwehrklage entsprechend § 767 Abs. 1 ZPO einen geeigneten Rechtsbehelf dar.

     

    In der nächsten Ausgabe von Vollstreckung effektiv werden wir die sich für Gläubiger aus dieser Entscheidung ergebenden Konsequenzen praxisnah darstellen.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2017 | Seite 129 | ID 44753730