· Fachbeitrag · Pfüb-Formulare
Fehlervermeidung: Lohnpfändungs-Formular beinhaltet fehlerhafte Anordnung
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen („Anspruch A an Arbeitgeber“) wird regelmäßig die auf Seite 9 des amtlichen Vordrucks unter „Es wird angeordnet, dass“ vorgegebene Formulierung angekreuzt. Dies ist riskant. |
Problem
Die betreffende Formulierung hat folgenden Wortlaut:
|
„der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigung der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat“ |
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