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  • · Fachbeitrag · Pfüb-Formulare

    Fehlervermeidung: Lohnpfändungs-Formular beinhaltet fehlerhafte Anordnung

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Im Rahmen der Pfändung von Arbeitseinkommen („Anspruch A an Arbeitgeber“) wird regelmäßig die auf Seite 9 des amtlichen Vordrucks unter „Es wird angeordnet, dass“ vorgegebene Formulierung angekreuzt. Dies ist riskant. |

     

    Problem

    Die betreffende Formulierung hat folgenden Wortlaut:

     

    • Der Wortlaut des amtlichen Formulars

    „der Schuldner die Lohn- oder Gehaltsabrechnung oder die Verdienstbescheinigung einschließlich der entsprechenden Bescheinigung der letzten drei Monate vor Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger herauszugeben hat“