· Fachbeitrag · PFÜB-Formulare
Sind Rentenansprüche unter „Anspruch B“ einzutragen?
| In jüngster Zeit berichteten Leser vermehrt über Probleme, wenn sie Rentenansprüche pfänden. Oft wurde gefragt, wo das Kreuz in den amtlichen Formularen zu setzen ist, bei „Anspruch B“ oder „Anspruch G“. |
Antwort: Es kommt darauf an. Unter „Anspruch B“ findet sich folgende Formulierung:
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Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger) auf Zahlung der gegenwärtigen und künftig nach dem Sozialgesetzbuch zustehenden Geldleistungen. Die Art der Sozialleistung ist oben angegeben. |
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