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  • · Fachbeitrag · PFÜB-Formulare

    Sind Rentenansprüche unter „Anspruch B“ einzutragen?

    | In jüngster Zeit berichteten Leser vermehrt über Probleme, wenn sie Rentenansprüche pfänden. Oft wurde gefragt, wo das Kreuz in den amtlichen Formularen zu setzen ist, bei „Anspruch B“ oder „Anspruch G“. |

     

    Antwort: Es kommt darauf an. Unter „Anspruch B“ findet sich folgende Formulierung:

     

    • Anspruch B

    B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger) 

    Art der Sozialleistung:

     

    Konto-/Versicherungsnummer:

     

     

    Anspruch B (an Agentur für Arbeit bzw. Versicherungsträger) 

    auf Zahlung der gegenwärtigen und künftig nach dem Sozialgesetzbuch zustehenden Geldleistungen. Die Art der Sozialleistung ist oben angegeben.