· Fachbeitrag · Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen
Addition von privaten und gesetzlichen Renten: Das ist zu beachten
| In der Praxis bestehen Schwierigkeiten dabei, die Addition privater und gesetzlicher Renten mittels des amtlichen PfÜB-Formulars richtig zu beantragen. Der folgende Beitrag gibt Hilfestellungen. |
1. Gesetzliche Renten: Anspruch B
Mit dem formularmäßigen „Anspruch B“ werden u. a. Ansprüche an Versicherungsträger für Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch gepfändet. Solche Sozialversicherungsträger sind Institutionen und Stellen, die aufgrund eines Versicherungsverhältnisses Leistungen der sozialen Sicherheit erbringen. Zu ihnen gehören die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Berufsgenossenschaften (vgl. auch VE 15, 150).
MERKE | Die „Forderung aus Anspruch B“ verlangt ausdrücklich, die „Art der Sozialleistung“ (z.B. Alters-, Witwenrente etc.) zu benennen. Oft wird in der Praxis hier allerdings nichts angegeben. Damit ist die Pfändung zu unbestimmt und scheitert (vgl. auch VE 18, 118). Trägt der Gläubiger also irgendwelche Ansprüche ein, kann man nicht einfach davon ausgehen, dass sämtliche denkbaren Sozialleistungsansprüche gepfändet sein sollen. |
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