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  • 25.06.2015 · Fachbeitrag · Pkw-Pfändung

    Gläubiger dürfen bestimmen, dass Pfandstücke beim Schuldner bleiben

    | Beantragt der Gläubiger anlässlich der Pfändung – hier eines Pkw – dass das Pfandstück im Gewahrsam des Schuldners bleiben soll, muss der Gerichtsvollzieher dem nachkommen. |