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  • · Nachricht · Prozessuales

    Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden

    | Die Anordnung der Zustellung durch den Vorsitzenden ist an eine besondere Form nicht gebunden. Sie kann sowohl schriftlich als auch mündlich getroffen werden ( 6.03.2014, 4 StR 553/13, Abruf-Nr. 141336 ). |

     

    In Anbetracht ihrer Bedeutung für die Wirksamkeit der Zustellung muss sie im Zeitpunkt der Zustellung aktenkundig, im Falle einer mündlichen Anweisung in einem Vermerk der Geschäftsstelle festgehalten sein.

    Quelle: ID 42687847