· Fachbeitrag · Räumungsvollstreckung
Das ist bei der Rechtsnachfolgeklausel zu beachten
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Für einen Vermieter als Gläubiger ein Trauma: Erst hat er über Monate versucht, einen Räumungstitel gegen mehrere Mieter als Gesamtschuldner zu erwirken und bereits erhebliche wirtschaftliche Verluste erlitten, da die Mieter nicht nur in der Wohnung ausharren, sondern auch keine Miete und keine Nebenkostenvorauszahlung leisten. Und dann scheitert die Räumungsvollstreckung, weil zwischenzeitlich einer der verurteilten Gesamtschuldner verstorben ist und nun der Gerichtsvollzieher eine Titelumschreibung gegen die Erben verlangt, obwohl sich nur der andere ‒ noch lebende ‒ Gesamtschuldner in dem zu räumenden Objekt aufhält. |
Relevanz für die Praxis
Der BGH hat jetzt diese Problematik endlich zugunsten der Vermieter als Gläubiger entschieden und wichtige Fragen beantwortet:
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