· Nachricht · Rechtsnachfolge
Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge
| Der BGH hat mit einer aktuellen Entscheidung wichtige Punkte für die Praxis zum Nachweis der Rechtsnachfolge in der Zwangsvollstreckung verdeutlicht ( BGH 31.1.24, VII ZB 57/21, Abruf-Nr. 240509 ): |
- Gläubiger müssen bei der Beantragung vollstreckbarer Ausfertigungen auf eine präzise und verfahrensgemäße Dokumentation ihrer Rechtsnachfolge achten. Handelsregisterauszüge und selbst erstellte Ablichtungen reichen oft nicht aus, um die Rechtsnachfolge zu belegen.
- Bei der Nachweisführung spielt die Zugänglichkeit amtlicher Publikationsquellen eine Rolle. Auch gedruckte Veröffentlichungen (z. B. Staatsanzeiger) können zur Offenkundigkeit beitragen. In Ermangelung einer Online-Verfügbarkeit muss jedoch ein Zugang über Bibliotheken oder andere öffentlich zugängliche Quellen gegeben sein.
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