· Fachbeitrag · Rechtsschutz
Deckungsanfrage für mehr als drei Vollstreckungsversuche
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Die meisten Rechtsschutz-Policen der Mandanten umfassen auch die Kosten der Zwangsvollstreckung für drei Vollstreckungsversuche. Der folgende Beitrag erläutert, wie Gläubiger auf Kulanzbasis weitere Deckungszusagen erreichen und dadurch den Mandanten entlasten. |
1. Praxisproblem
Trotz umsichtigen Vorgehens sind drei Vollstreckungsversuche rasch verbraucht. Dann kann es problematisch werden. Denn die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) der meisten Versicherer sehen eine Begrenzung der Kostenübernahme auf drei Vollstreckungsmaßnahmen je Vollstreckungstitel vor (§ 5 Abs. 3d ARB).
Handelt es sich um eine hohe titulierte Forderung, droht dem Mandanten somit gegebenenfalls eine erhebliche Kostenlast (Anwalts-, Gerichts-, Gerichtsvollzieherkosten), die er auch bei einer erfolgreichen Vollstreckung zunächst vorfinanzieren muss.
2. Kostenübernahme durch Rechtsschutz erreichen
Sollte sich die Rechtsschutzversicherung bereit erklären, die Kosten weiterer Vollstreckungsversuche zu übernehmen, geschieht dies zumeist auf Kulanzbasis. Das heißt: Der Versicherer kommt dem Gläubiger freiwillig entgegen und leistet mehr, als er vertragsgemäß müsste. Einen Anreiz hierzu hat er nur, wenn Gläubiger konkret Folgendes darlegen können:
Checkliste / Das müssen Sie darlegen können |
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PRAXISHINWEIS | Welche Früchte eine Kulanzanfrage trägt, mag auch vom Faktor „Vertragsdauer“ (langjährige Police?), weiteren Verträgen des Mandanten beim Versicherer und den bisherigen Schadensfällen abhängen. Gehen Sie daher mit Kulanzanfragen sehr zurückhaltend um und stellen sie diese nicht zu häufig, da schlimmstenfalls der Eindruck eines „Routineversuchs“ zur Erhöhung der Anwaltsvergütung entsteht. |
3. Gründe für spätere Anfrage
Der Versicherer kann anfragen, warum die genannten Vollstreckungsoptionen erst jetzt zutage treten. Daher sollten Sie direkt mit Ihrer Deckungsanfrage auch kurz begründen, dass die neuen Vollstreckungschancen erst jetzt bekannt oder zu recherchieren waren. Dies kann dem Zufall (z.B. Mandant erfährt von verschwiegenen Nebenbeschäftigungen, neues Arbeitsverhältnis etc.) oder aber auch kurzfristigen Änderungen der Einkommenslage des Schuldners (z.B. Erbschaft) geschuldet sein.
Musterformulierung / Deckungsanfrage für weitere Vollstreckungen |
Sehr geehrte Damen und Herren, in der o.g. Angelegenheit beziehen wir uns auf Ihre Deckungszusage vom ... (Datum), mit der Sie Kostenschutz für die Zwangsvollstreckung erteilt haben. Nach sorgfältiger Prüfung hatten wir für Ihren Versicherungsnehmer drei Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, die allesamt fruchtlos verlaufen sind. Auf Wunsch Ihres Versicherungsnehmers und angesichts der existentiellen Bedeutung seiner titulierten Forderung haben wir uns erneut intensiv mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt und weitere Recherchen betrieben, um erfolgversprechende Vollstreckungsoptionen zu prüfen (sofern möglich, genaue Bezeichnung):
Hierzu gehörten u.a. erneute Ermittlungen durch Ihren Versicherungsnehmer, Rücksprachen mit dem Gerichtsvollzieher und die Sichtung aktueller Dokumente, die erst jetzt / seit dem ... einsehbar sind. Hieraus haben sich neue Vollstreckungsmöglichkeiten (z.B. Bankverbindung/Zweiteinkommen/Vermögen/neues Eigentum/Ermittlungen durch Detektei, neue Vermögensauskunft) ergeben, die mit großer Erfolgsaussicht verbunden sind. Diese Optionen waren uns trotz sorgfältiger Prüfung zuvor unbekannt und eröffnen erst jetzt zielführende Chancen, die Forderung Ihres Versicherungsnehmers und auch die bisher durch Ihr Haus übernommenen Kosten beizutreiben.
Der Unterzeichner ist sich bewusst, dass Ihr Haus zu einer Kostentragung nicht verpflichtet ist, bittet Sie aber im Auftrag Ihres Versicherungsnehmers (optional: der seine Rechtsschutzpolice mit Ihrem Hause bereits seit .... führt/die langjährige, vertrauensvolle Zusammenarbeit schätzt) auf dem Kulanzweg um eine weitere Deckungszusage.
Aus anwaltlicher Vorsorge wird versichert, dass wir bemüht sind, in dieser Angelegenheit wie stets sorgfältig zu agieren, unnötige Kosten zu vermeiden und Sie umfassend über den weiteren Verlauf zu informieren. Auch im Namen unseres Mandanten bedanken wir uns für eine Prüfung Ihrerseits, ob eine Deckungszusage für ... weitere Vollstreckungsversuche gewährt werden kann. Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner selbstverständlich gern zur Verfügung. (optional:) Der Unterzeichner bzw. der/die bei uns langjährig in der Zwangsvollstreckung beschäftigte Fachkraft wird sich erlauben, in den kommenden Tagen noch einmal telefonisch Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwalt |
4. Nachtelefonieren erforderlich
Der Schlusspassus der Musterformulierung ist nicht zwingend. Die Praxis lehrt aber, dass es vorteilhaft sein kann, wenige Tage nach einem Schreiben mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Versicherer nachzutelefonieren. Zu diesem Zeitpunkt ist ihm das Schreiben meist noch in Erinnerung und Sie können den Sachverhalt noch einmal darlegen und bestehende Unklarheiten sofort auflösen, um dadurch eine zeitraubende Korrespondenz zu vermeiden.
Gehen Sie dabei sachlich vor. Sachbearbeiter durchschauen plumpe Versuche oder wortreiche, aber inhaltslose Ausführungen. Ebenso fehl am Platz sind aufgebaute Drohkulissen, (z.B. dem Mandanten bei Ablehnung zu empfehlen, den Versicherer zu wechseln/die Police zu kündigen o.Ä.).
Checkliste / Telefontaktik mit dem Rechtsschutzversicherer |
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