· Fachbeitrag · Sachbearbeitung
Vollstreckungsmandate in der Kanzlei: Reibungslosen Mitarbeiterwechsel sicherstellen
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe, B.A., Leipzig
| Personelle Engpässe, krankheitsbedingte Ausfälle oder ausscheidende Mitarbeiter sind häufige Gründe, warum die Vollstreckungs-Sachbearbeitung in der Kanzlei neu organisiert werden muss. Je überlegter dies geschieht, desto reibungsloser der Übergang. Dieser Beitrag gibt konkrete Hilfestellung für einzelne Übergangsphasen. |
1. Vorausplanung
Bei der Suche nach einem geeigneten Nachfolger des ausscheidenden Sachbearbeiters können Sie entweder auf Kollegen mit Erfahrung im Vollstreckungsbereich zurückgreifen, auf solche, die bisher andere Bereiche betreut haben, oder Sie müssen eine neue Fachkraft einstellen. Je nach Vorkenntnissen müssen Sie die weitere Vorgehensweise planen. Umso qualifizierter der neue Sachbearbeiter ist, desto kürzer und schneller kann mit einer erfolgreichen Übergabe des Dezernats kalkuliert werden. Bemessen Sie daher den Zeitraum entsprechend und erwarten Sie je nach Kenntnisstand unterschiedliche Zeiträume:
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Rechtsanwaltsfachangestellte/n für den Arbeitsbereich Mahnwesen/Zwangsvollstreckung
mit sehr guten Qualifikationen und umfassender Erfahrung. Sie beherrschen das Mahn- und Vollstreckungswesen sicher, sind routiniert im Umgang mit PfÜB-Anträgen, Vorpfändungen, Drittschuldnerrecherchen sowie im Kontakt und Austausch mit Schuldnern, Drittschuldnern und den Vollstreckungsorganen GVZ, Prozess- und Vollstreckungsgericht. Sie sind mit Pfändungsvoraussetzungen, -einschränkungen und der Kenntnis von pfändbaren Leistungen vertraut (optional: Vollstreckungsabwehrklagen, Dienstaufsichtsbeschwerden, Auswertung von Drittschuldnerauskünften). Sie wissen, wie Sie bei Schwierigkeiten während laufender Vollstreckungsmaßnahmen reagieren müssen, entwickeln Eigeninitiative und beziehen aktuelle Rechtsprechung ein.
Sie können mit vollstreckungsrechtlicher Fachliteratur/Formularbüchern umgehen und sich Wissen fallbezogen schnell aneignen. Sie können Vollstreckungsanträge unterschiedlichster Art konzipieren, mithilfe von Literatur und Vorlagen entwickeln, abwandeln und sich schnell in bereits bestehende Akten einarbeiten.
Sie sind mit den jüngsten vollstreckungsrechtlichen Änderungen (Novelle 2013) vertraut und beherrschen idealerweise (nicht zwingend) den Umgang mit den die vollstreckungsberührenden Funktionen der Anwaltssoftware ....
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Gehilfen-/Fachangestelltenbrief, Lebenslauf, Arbeitszeugnis, Fortbildungs- und sonstige Qualifikationsnachweise) in einer einzigen PDF-Datei bis zum ... ausschließlich per E-Mail an kanzlei@ ... Kontakt für Anfragen/Vorstellungsgespräche: Frau ... Tel. ... |
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