· Nachricht · Schadenersatz
Schadenersatz für verspätetes Zeugnis? Ja, aber ...
| Immer wieder erreichen uns Zuschriften, wenn Arbeitszeugnisse vollstreckt werden müssen. |
Für den Gläubiger können Sie Schadenersatz geltend machen, wenn derArbeitgeber als Schuldner zu langsam ist. Aber hierzu muss der Titel auch entsprechend bestimmt sein. Dies zeigt eine Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz (5.8.21, 5 Sa 83/21, Abruf-Nr. 226540). Häufig genügt es jedoch auch, dem Schuldner darzustellen, dass er sich auf „dünnem Eis“ bewegt.
In dem o. g. Kündigungsschutzrechtsstreit verglichen sich die Parteien zunächst vor dem ArbG Koblenz. Anschließend kam es zum Streit, was den vereinbarten Zeugnisentwurf betraf.
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