· Fachbeitrag · Selbsttitulierung
Vollstreckung aufgrund eines Forderungsbescheids über rückständige Sozialversicherungsbeiträge
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In der Praxis kommt es immer wieder zu folgenden Fällen: Die Gläubigerin, eine Kranken- und Pflegekasse, beantragt einen PfÜB, wonach Ansprüche des Schuldners aus Einkommen (Anspruch A) gepfändet und überwiesen werden. Sie legt hierzu die vollstreckbare Ausfertigung eines dem Schuldner zugestellten Schreibens vor, das mit „Forderungsbescheid“ betitelt ist. Darf hieraus vollstreckt werden? |
1. Das sagt der BGH
Antwort: Ja. Ein typischer „Forderungsbescheid“ kann z. B. den folgenden Inhalt haben:
| |
Ihr Beitragskonto weist unter Berücksichtigung der Zahlungseingänge bis zum 15.4.19 folgenden Rückstand auf: | |
Beiträge vom 1.2.17 bis 31.3.19 | 7.902,25 EUR |
Mahngebühren | 105,00 EUR |
Säumniszuschläge bis 30.3.19 | 822,00 EUR |
Stundungszinsen | 57,40 EUR |
Kosten | 108,65 EUR |
8.995,30 EUR | |
Für die Begleichung der Gesamtforderung wird eine Zahlungsfrist von einer Woche eingeräumt.
Rechtsmittelbelehrung |
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