· Fachbeitrag · Sicherungsgrundschuld
Gesamtrecht: Daran müssen Gläubiger bei der Versteigerung denken
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Hat ein Schuldner mehrere Immobilien, lassen sich Gläubiger ‒ vor allem Kreditgeber ‒ regelmäßig auf allen Grundstücken Sicherungsgrundschulden als Gesamtrecht auf allen Objekten eintragen. Dies kann allerdings dazu führen, dass aufgrund der hohen Belastung bei der Zwangsversteigerung ‒ gerade bei Teilungsversteigerungen ‒ kein Erlös erzielt wird. Der folgende Beitrag klärt über Lösungsmöglichkeiten auf. |
1. Ausgangsfall
M. besitzt mit seinem Ehegatten E. insgesamt drei Eigentumswohnungen. Sie sind im jeweiligen Grundbuch mit je 1/2-Anteil eingetragen. Alle drei Wohnungen sind mit einer Buchgrundschuld (III/1) in Höhe von 200.000 EUR nebst 15 Prozent als Gesamtrecht belastet. E. beantragt die Teilungsversteigerung.
Die Verkehrswerte der Wohnungen betragen: Wohnung 1: 100.000 EUR, Wohnung 2: 150.000 EUR, Wohnung 3: 200.000 EUR. Versteigerungstermin wurde auf den 10.4.20 bestimmt; die Verfahrenskosten betragen 5.000 EUR.
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