· Fachbeitrag · Vermieterpfandrecht
Erlöschen des Vermieterpfandrechts beim Fahrzeug des Schuldners
| Der BGH hat aktuell entschieden: Das Vermieterpfandrecht umfasst auch Fahrzeuge des Mieters, die auf dem gemieteten Grundstück regelmäßig abgestellt werden. Zudem erlischt das Pfandrecht, wenn das Fahrzeug für eine Fahrt vom Mietgrundstück ‒ auch nur vorübergehend ‒ entfernt wird. Es entsteht jedoch neu, wenn das Fahrzeug später wieder auf dem Grundstück abgestellt wird. |
Relevanz der Entscheidung
Vermieterforderungen und daher das Vermieterpfandrecht spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Entscheidung stellt klar, dass Vermieter als Gläubiger zwar unter bestimmten Voraussetzungen auf Kraftfahrzeuge des Schuldners zugreifen können. Wollen sie das Vermieterpfandrecht aber geltend machen und durchsetzen, müssen sie die folgenden Regeln beachten (6.12.17, XII ZR 95/16, Abruf-Nr. 199159):
Das Pfandrecht des Vermieters entsteht kraft Gesetzes (§ 562 Abs. 1 BGB) an den eingebrachten Sachen des Mieters. Hierzu gehören somit auch die regelmäßig auf dem Mietgrundstück abgestellten Kraftfahrzeuge, wenn sie während der Mietzeit willentlich und wissentlich in die Mieträume oder auf das Mietgrundstück verbracht werden.
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