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  • · Nachricht · Vermögensauskunft

    Wenn der Schuldner die Wohnung wechselt ...

    | Zieht der Schuldner um, kann der Gläubiger eine erneute Vermögensauskunft verlangen. Grund: Es ist hinreichend wahrscheinlich, dass der Schuldner eine neue Miekaution hinterlegt hat. |

     

    Das hat jetzt das AG Villingen-Schwenningen entschieden (13.4.17, 11 M 903/17). Es beruft sich auf ähnliche Entscheidungen (AG Leipzig 4.8.15, 434 M 15064/15; LG Kassel Rpfleger 05, 39).

    Quelle: ID 44793413