· Fachbeitrag · Vermögensauskunft
Zulässigkeit von Zusatzfragen in der Vermögensauskunft
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Fraglich war bislang, ob die Vermögensauskunft nur gegenwärtige Vermögensgegenstände betrifft oder auch bloße Erwerbsmöglichkeiten oder unpfändbare Forderungen anzugeben sind. Der BGH hat hierzu Stellung bezogen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Gläubigerin beantragte im Rahmen einer Zwangsvollstreckung die Abnahme einer Vermögensauskunft durch den Schuldner und stellte darüber hinaus mehrere Zusatzfragen, die sich vor allem auf mögliche erbrechtliche Ansprüche und künftige Vermögenszuflüsse bezogen. Diese Zusatzfragen hat der Gerichtsvollzieher nicht berücksichtigt, da er sie durch die standardisierte Vermögensauskunft als ausreichend beantwortet angesehen hat. Die Gläubigerin legte gegen diese Entscheidung Erinnerung und Beschwerde ein, die jedoch abgewiesen wurden. Die gerichtliche Überprüfung mündete schließlich in der Entscheidung, dass die Zusatzfragen unzulässig seien.
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(Abruf-Nr. 242387) |
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