· Fachbeitrag · Vollmacht
Pflicht zur Versicherung der Vollmacht für Rechtsanwälte
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Bereits in VE 21, 55, haben wir darüber berichtet, dass in der Vollstreckung Anwälte immer wieder aufgefordert werden, die ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern. Das LG Zwickau bestätigte nun diese Ansicht. Allein die Verfahrensstellung als Rechtsanwalt reicht nicht aus, um dieses Erfordernis zu umgehen. |
Relevanz für die Praxis
Die Entscheidung ist richtig (LG Zwickau 18.10.21, 8 T 204/21, Abruf-Nr. 226777). Durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BGBl I 20, S. 3326) ist § 753a ZPO seit dem 1.1.21 in Kraft.
Nach dem eindeutigen Wortlaut von § 753a S. 1 ZPO müssen Bevollmächtigte bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen gemäß § 79 Abs. 2 S. 1, 2 Nr. 3 und 4 ZPO ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern.
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