· Fachbeitrag · Vollstreckungsmanagement
Gepfändete Möbel- und Einrichtungsgegenstände begutachten und schätzen
von Rechtsanwaltsfachangestellter Christian Noe B.A., Leipzig
| Ob Banken, Inkassounternehmen oder Anwaltskanzlei: Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung sehen sich oft mit der Verwertung kostbarer Habe konfrontiert. Das Problem: Nicht jeder Sachbearbeiter vermag ad hoc z.B. einen Vertiko oder einen Louis-seize-Sekretär zu erkennen, geschweige denn deren Werte verlässlich zu schätzen. Dies ist auch nicht notwendig, aber man muss wissen, wie zügig auf kompetente Hilfe und zuverlässige Experten zugegriffen werden kann. Der folgende Beitrag erläutert, wie dies gelingt. |
1. Ein wachsendes Problem
Ob man bei Vollstreckungen auf wertvolle Habe stößt, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Wohnlage, berufliche Stellung und Einkommenssituation gehören zu den typischen Indikatoren. Ein weiterer Faktor bleibt häufig unentdeckt, obwohl er kontinuierlich wichtiger wird, nämlich Haushalte mit älteren Bewohnern. Demographische Statistiken zeigen, dass der Anteil älterer oder hochbetagter Personen in Deutschland steigt. Auch gelangen immer mehr Personen durch Erbschaft in den Besitz von Antiquitäten, ohne deren Wert genau zu kennen oder die Herkunft beurteilen zu können.
2. Welche Sachkenntnis ist gefragt?
Das Einordnen von Stilen und Epochen sowie das Erkennen von Fälschungen oder missglückten Restaurationen ist nur von Spezialisten zu leisten. Deshalb existieren zahlreiche Fach- und Sachverständigenverbände, auf die auch die Gerichte zurückgreifen.
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